Allgemeine Geschäftsbedingungen – Bannerwerbung

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bannerwerbung.

1.    Geltungsbereich, Definitionen

1.1    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bannerwerbung (im Folgenden „AGB“ genannt) der Webseite eni- art.de (BEtreiber Enrico Bretschneider) gelten für alle Verträge, Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen von Verträgen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber" genannt) über die Zugänglichmachung  von einem oder mehreren Werbebannern (zusammenfassend im Folgenden „Leistung“ genannt). Alle diese Verträge, Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen werden im Folgenden zusammenfassend „Vertrag“ genannt.

1.2    Eine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung wird im Folgenden als „Leistungsauftrag“ bezeichnet“.

1.3    Als „Banner“ werden in diesen AGB sowohl Werbefenster als auch Werbebanner bezeichnet. Diese können statische oder animierte Banner einschließen. „Statischer Banner“ ist ein Banner, der eine unbewegte (nicht animierte) Grafik enthält. Unter „animierter Banner“ ist ein Banner zu verstehen, der eine Sequenz von hintereinander in einer Datei gespeicherten Einzelbildern enthält, die in einer Endlosschleife wiedergegeben werden.

1.4    Unter „Werbefenster“ ist eine Text- und/oder Bildelemente enthaltende Werbefläche zu verstehen, deren Zweck darin besteht, durch Einbindung in eine oder mehrere Internetseiten (zumeist bestimmten Rubriken zugewiesene Unterseiten einer Internetseite) öffentlich zugänglich gemacht zu werden.

1.5    Ein „Werbebanner“ ist eine Grafik- oder Animationsdatei, deren Zweck darin besteht, durch Einbindung oder Einblendung in eine oder mehrere Internetseiten öffentlich zugänglich gemacht zu werden und mittels eines Hyperlinks auf eine andere Internetseite zu verweisen.

1.6    Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern werden zurückgewiesen. Sie kommen auch nicht zur Anwendung, wenn sie den AGB des Anbieters nicht oder nur teilweise widersprechen.


2.    Zustandekommen des Vertrages / Abtretung


2.1
    Der Auftraggeber erteilt schriftlich per E-Mail einen für ihn verbindlichen Leistungsauftrag. Ein Vertrag über die Leistung kommt durch Zugang einer Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung durch den Anbieter in Schrift- oder Textform zustande. Ohne Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung oder im Falle vorheriger Leistungserbringung durch den Anbieter gilt der Leistungsauftrag mit der Leistungserbringung als angenommen.

2.2    Die im Vertrag vereinbarte Leistung auf Dritte zu übertragen ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.


3.    Vertragsgegenstand, Ausführung


3.1    Der Umfang und Inhalt der Leistung ergibt sich aus den in der Artikelbeschreibung getroffenen Regelungen, den im Leistungsauftrag und dessen Anlagen getroffenen Regelungen und ergänzend aus diesen AGB. Die Artikelbeschreibungen, Preislisten sind auf der Webseite eni-art-de einsehbar und abrufbar.


4.    Leistungsumfang

4.1    Zugänglichmachung von Bannern

4.1.1    Soweit die Leistung nach den vertraglichen Vereinbarungen die Zugänglichmachung eines Banners umfasst, veranlasst der Anbieter – soweit die Parteien nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung treffen – die Zugänglichmachung des Banners nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Der Anbieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Banner an einer bestimmten Stelle oder Position oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zugänglich zu machen oder eine bestimmte Anzahl von Einblendungen oder Klicks zu gewährleisten.

4.1.2
    Soweit ausdrücklich vereinbart, veranlasst der Anbieter im vereinbarten Umfang, in der vereinbarten Art und Weise, in der vereinbarten Rubrik die Einblendung des vereinbarten Banners in die vereinbarte(n) Internetseite(n) oder deren Unterseiten.

4.1.3    Soweit nicht anders vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, Internetseiten und/oder Belegungsorte mehr als einem Kunden zur Verfügung stellen. Bei Mehrfachbelegung einer vereinbarten Rankingstufe und/oder eines vereinbarten Einblendungsortes erfolgt die Einblendung rotierend.

4.1.4    Soweit nicht anders vereinbart, liefert der Auftraggeber vertragsgegenständliche Banner auf eigene Kosten rechtzeitig in der vereinbarten Weise beim Anbieter an.



5.    Leistungsablehnung / Leistungsaussetzung

5.1    Der Anbieter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Verwendung, Einbindung und/oder Zugänglichmachung durch den Auftraggeber angelieferte Banner, Texte, Bilder und/oder Animationen/Videosequenzen (alle im Folgenden „Materialien“ genannt) abzulehnen, soweit technische Gründe entgegenstehen und/oder Materialien oder deren Inhalte gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Materialien nicht i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder  i. S .d. § 184 StGB pornographische Inhalte aufweisen und/oder auf entsprechende Angebote hinweisen.

5.2
    Der Anbieter ist berechtigt - jedoch nicht verpflichte - die Verwendung, Einbindung und/oder Zugänglichmachung von Materialien abzulehnen, die gegen die Veröffentlichungsrichtlinien der Internetseiten, über welche die Banner zugänglich gemacht werden sollen, verstoßen. Hiernach sind insbesondere Banner untersagt, die blinkende oder auf sonstige Art animierte Ränder oder Rahmen, grelle oder aggressive Farben (z. B. Neonfarben), undeutliche Schrifttypen und/oder eingebundenen Sound aufweisen.

5.3    Erlangt der Anbieter erst nach Umsetzung oder Verwendung Kenntnis von solchen Verstößen, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Inhalte zu löschen oder bis zum Erzielen einer einvernehmlichen diesbezüglichen Parteivereinbarung die betroffene Leistung rückgängig zu machen. Aus einem solchen Vorgang kann der Auftraggeber keinerlei Erstattungs-, Kündigungs- oder sonstige Ansprüche oder Rechte gegenüber dem Anbieter geltend machen, dem Anbieter steht jedoch ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu.

5.4    Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Beanstandungen/ Inanspruchnahme durch Dritte, worüber er den Auftraggeber umgehend zu unterrichten hat, ohne weitere Sachprüfung die Leistungserbringung, gegebenenfalls bis zur Klärung der Rechtslage, auszusetzen. In diesem Fall ist der Auftraggeber auch weiterhin zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. Er kann jedoch den Vertrag außerordentlich mit einer Auslauffrist von zwei Wochen kündigen.


6.    Nutzungsrechtseinräumung


6.1    Soweit dem Anbieter durch im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, jeglichen Ergebnissen der Leistung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung beschränkt auf die Vertragslaufzeit alle für die vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.

6.2    Jegliche Nutzung überlassener Inhalte einschließlich überlassener Texte, Fotos oder Grafiken über die Vertragslaufzeit und/oder das durch den Anbieter erstellte Banner hinaus ist dem Auftraggeber untersagt.

6.3    Mit Übermittelung der Banner garantiert der Auftraggeber dem Anbieter, jegliche Rechte des Banners zu besitzen und schließt damit Urheberrechtsverletzungen aus.


7.    Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1    Soweit der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien wie Grafiken zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität seiner Mitwirkung/Grafiken abhängig sind.

7.2    Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten pünktlich zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, des Urheberrechts, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG).

7.3    Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens- und persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Leistungsauftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners.

7.4    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.

7.5    Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter.

7.6    Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten. 


8.    Garantie / Haftung des Auftraggebers

8.1    Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher durch ihn gestellter Materialien und freigegebener Inhalte und Gestaltungen über alle Rechte verfügt, die für die vereinbarte Nutzung und Weitergabe erforderlich sind.

8.2    Soweit dem Auftraggeber im Hinblick auf die Materialien, die freigegebenen Inhalte, jegliche Leistungsergebnisse des Anbieters oder Teile hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Auftraggeber dem Anbieter, den mit diesem verbundenen Unternehmen und sämtlichen mit der Leistungserbringung befassten Erfüllungsgehilfen im für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang unwiderruflich die inhaltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzten, weiter übertragbaren Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte oder Befugnisse hinsichtlich der Materialien, aller Leistungen und deren Ergebnissen ein. Diese Nutzungsrechtseinräumung berechtigt den Anbieter zur Nutzung mittels aller technischen Verfahren, wie sie bereits heute bekannt sind oder zukünftig bekannt werden, und schließt insbesondere das Recht zu Vervielfältigung, Verbreitung, Übermittlung, Änderung, Übersetzung, Synchronisation, Bearbeitung, Verbindung mit anderen Werken und Medien sowie das Recht zur öffentlichen Aufführung und Zugänglichmachung, zur Sendung in Hörfunk und Fernsehen und durch andere optisch-akustische Verfahren sowie die Videogrammrechte (z. B. Vervielfältigung und Verbreitung auf Bild-/Tonträgern aller Art) und die Verwertung über das Internet und Telekommunikationsnetze ein und gilt in gleicher Weise für die Auswertung von Teilen der Leistungen des Anbieters und deren Ergebnissen.

8.3    Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die geltend machen, dass die durch den Auftraggeber überlassenen Materialien und/oder freigegebenen Inhalte und/oder sonstige durch den Auftraggeber veranlasste Gestaltungen und/oder Veröffentlichungen gegen Rechte Dritter verstoßen, haftet allein der Auftraggeber.

8.4    Der Auftraggeber stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von allen diesbezüglichen Ansprüchen und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, den Anbieter nach Kräften mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.


9.    Vertragslaufzeit / Kündigung

9.1    Soweit im Auftrag kein Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart wird, beginnt die Laufzeit des Vertrages zu dem Zeitpunkt, den der Anbieter dem Auftraggeber im Zuge der Auftragsbestätigung mitteilt. Im Falle vorheriger Leistungserbringung durch den Anbieter beginnt die Laufzeit mit Beginn der Leistungserbringung.

9.2    Es gilt die Laufzeitangabe im Auftrag. Je nach Vereinbarung endet die Vertragslaufzeit mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses. Der Anbieter ist berechtig, den Banner kostenfrei bereits einen Tag vor Vertragsbeginn einzustellen und/oder den Banner einen Tag länger als vereinbart - ebenfalls kostenfrei - öffentlich zugänglich zu lassen.

9.3    Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Der Anbieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn

9.3.1    der Auftraggeber gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, verstößt

9.3.2    der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der monatlichen Vergütung entspricht, in Verzug kommt,

9.3.3    ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder

9.3.4    eine nach derzeitigem Stand nicht vorherzusehende grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards oder andere Umstände es dem Anbieter unzumutbar machen, die vertragliche Leistung zu erbringen.

9.4    Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.5    In den Fällen der 9.3.1 bis 9.3.3 ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

9.6    Im Falle des 9.3.4 hat der Auftraggeber für bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

9.7    Nach Vertragsende ist der Anbieter zur Löschung der Banner berechtigt.


10.    Haftung des Anbieters / Mängelbeseitigung

10.1    Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Leistungserbringung mittels Software erfolgt, und dass Software niemals vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Der Anbieter kann insoweit nicht gewährleisten, dass die Leistung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen („Systemkonfigurationen“), insbesondere unter Verwendung unterschiedlicher Internet-Browser, stets fehler- und unterbrechungsfrei läuft und sämtliche Fehler behebbar sind oder behoben werden. Insoweit ist keine absolut fehlerfreie Leistung geschuldet. Der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen erbringen die Leistung vielmehr so, dass sie bei Lieferung unter den verbreitetesten Systemkonfigurationen verwendbar sind. Unter unterschiedlichen Systemkonfigurationen kann das Erscheinungsbild von Bannern aber stets unterschiedlich ausfallen, was unvermeidlich ist und keinen Mangel darstellt.

10.2    Für das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder das Erzielen bestimmter Leistungsergebnisse haftet der Anbieter nicht.

10.3    Bei lediglich unerheblichen oder kurzzeitigen Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit und der Abrufbarkeit von Bannern sind Ansprüche gegen den Anbieter ausgeschlossen.

10.4    Im Falle ganz oder teilweise mangelhafter Leistung durch den Anbieter steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, so hat der Auftraggeber wahlweise ein Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) in angemessener Weise oder Rücktritt. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck des Vertrages beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe der Vergütung für die jeweils betroffene Leistung, bei einer für länger als 12 Monate vereinbarten Leistung maximal in Höhe der jährlichen Vergütung für die betroffene Leistung). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.5    Soweit es sich um offensichtliche Fehler handelt, sind Mängelrügen dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, auch auf Schadensersatz, beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate.

10.6    Fällt die Leistung aus Gründen aus oder verzögert sich aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streiks, aufgrund Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. technische Probleme von Plattformbetreibern, Providern oder Netzbetreibern) oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird der Anbieter von der Leistungspflicht frei. Die vertraglichen Ansprüche des Anbieters lässt dies unberührt. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

10.8    Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Anbieter nur verpflichtet, soweit ihm grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

10.9    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Als vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

10.10    Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

10.16    Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Verjährungsregeln gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhende Ansprüche sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.


11.    Zahlungen

11.1    Der Preis der Leistung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters oder einer entsprechenden einzelvertraglichen Vereinbarung.

11.2    Der angegebene Preis ist ein Endpreis. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).

11.3    Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

11.4 
  Der Anbieter übersendet nach eigener Wahl dem Auftraggeber Rechnungen per E-Mail oder per Post. Ggf. stimmt der Auftraggeber einer ausschließlichen Versendung der Rechnung per E-Mail zu und ist damit einverstanden, dass in diesem Fall eine Rechnung in Papierform nicht geschuldet ist.

11.5    Für jede Mahnung kann der Anbieter einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 5,00 Euro erheben, wobei dem Auftraggeber der Nachweis gestattet ist, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11.6    Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder bestehen objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, so kann der Anbieter ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele sämtliche für die (restliche) Vertragslaufzeit vereinbarte Beträge sofort fällig stellen und die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich sämtlicher offen stehender Beträge abhängig machen.

11.7
   Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.


12.    Sonstiges


12.1    Für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.2
    Sollten eine oder mehrere der in diesen AGB getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht.